Berufsprofil
§ 2
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule sollen ausgebildete Lehrlinge befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
- 1. Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen sowie Bearbeiten von Werkstoffoberflächen und Durchführen von Wärmebehandlungen,
- 2. Messen und Prüfen von berufsspezifischen mechanischen und elektrischen Größen mit Mess- und Prüfverfahren,
- 3. Servicieren und Reparieren mechanischer Uhren (Zerlegen, Fehlersuchen, Fehlerbeheben, Zusammenbauen, Reinigen, Ölen, Einstellen und Regulieren),
- 4. Anfertigen bzw. Ersetzen von Bauteilen mechanischer Uhren,
- 5. Servicieren und Reparieren elektronischer Uhren (Fehlersuchen, Zerlegen, Fehlerbeheben, Zusammenbauen, Reinigen, Ölen, Einstellen und Regulieren),
- 6. Dokumentieren der Reparaturannahme sowie der durchgeführten Arbeiten.
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