Berufsbild
§ 3
(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Uhrmacher/in - Zeitmesstechniker/in wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | 4. Lehrjahr |
1. | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – | – |
2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – | – | |
3. | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes | ||
4. | Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) | |||
4.1. | Methodenkompetenz (zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.) | |||
4.2 | Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter führen etc. | |||
4.3 | Personale Kompetenz,(zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc.) | |||
4.4 | Kommunikative Kompetenz (zB mit Kunden, Vorgesetzten, Kollegen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen) | |||
4.5 | Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. | |||
4.6 | Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen | |||
5. | Kenntnis der Arbeitsorganisation, Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung | |||
6. | Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes | |||
7. | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe | |||
8. | Kenntnis der Werkstoffe und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten | |||
9. | Lesen von technischen Unterlagen wie von Skizzen, Zeichnungen, Service- und Bedienungs-anleitungen usw. | |||
10. | Anfertigen von Skizzen sowie von einfachen Zeichnungen | |||
11. | Messen und Prüfen von berufsspezifischen mechanischen Größen mit Mess- und Prüfverfahren | – | – | |
12. | Manuelles Bearbeiten von Werkstoffen wie Anreißen, Körnen, Feilen, Sägen, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Gewindeschneiden | – | ||
13. | Maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen wie Drehen und Fräsen | |||
14. | Herstellen von einschlägigen lösbaren (wie Schraub- und Stiftverbindungen) und unlösbaren Verbindungen (wie Nieten, Löten, Kleben) | |||
15. | Bearbeiten von Werkstoffoberflächen durch Schleifen und Polieren | – | ||
16. | Durchführen von Wärmebehandlungen wie Härten und Anlassen | – | ||
17. | Kenntnis der manuellen und maschinellen Reinigungsmöglichkeiten (zB Ultraschall) von Uhren | – | ||
18. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktion mechanischer Uhren (Uhrkaliber, Bauteile, Bau-gruppen) | |||
19. | Zerlegen mechanischer Uhren und Feststellen von Fehlern | |||
20. | – | Servicieren bzw. Beheben von Fehlern mechanischer Uhren | ||
21. | – | Ersetzen bzw. Anfertigen von Bestandteilen mechanischer Uhren | ||
22. | Reinigen, Schmieren, Ölen mechanischer Uhren (Uhrwerk, Gehäuse) | |||
23. | – | Zusammensetzen von mechanischen Uhren | ||
24. | Kenntnis des Einstellens und Regulierens mechanischer Uhren | – | – | |
25. | – | Einstellen und Regulieren mechanischer Uhren | ||
26. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktion elektronischer Uhren (Bauteile, Baugruppen) | |||
27. | Grundkenntnisse der Elektrotechnik | – | – | |
28. | – | Messen und Prüfen von berufsspezifischen elektrischen Größen mit Mess- und Prüfverfahren | ||
29. | – | Feststellen von Fehlern und Zerlegen elektronischer Uhren | ||
30. | – | Servicieren bzw. Beheben von Fehlern elektronischer Uhren | ||
31. | Reinigen, Schmieren, Ölen elektronischer Uhren (Uhrwerk, Gehäuse) | |||
32. | – | Zusammensetzen von elektronischen Uhren | ||
33. | Kenntnis der Wasserdichtheit, der Abdicht- und Prüfmethoden | – | – | |
34. | – | Abdichten von Uhren und Prüfen der Wasserdichtheit | ||
35. | – | – | Grundkenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen über Edelmetalle | |
36. | – | Mitarbeiten beim Bestellen von Ersatzteilen | Bestellen von Ersatzteilen | |
37. | – | Dokumentieren der Reparaturannahme sowie der durchgeführten Arbeiten | ||
38. | Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software) | |||
39. | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | – | – | |
40. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG) | |||
41. | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten | |||
42. | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls | |||
43. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit, insbesondere der berufsspezifischen Arbeitshygiene- und Sicherheitsvorschriften und den Umgang mit elektrischen Strom | |||
44. | Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
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