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§ 3 Uhrmacher/in - Zeitmesstechniker/in-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2013

Berufsbild

§ 3

(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Uhrmacher/in - Zeitmesstechniker/in wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

4. Lehrjahr

1.

Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes

2.

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche

3.

Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs

Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes

4.

Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen)
In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:

4.1.

Methodenkompetenz (zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.)

4.2

Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter führen etc.

4.3

Personale Kompetenz,(zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc.)

4.4

Kommunikative Kompetenz (zB mit Kunden, Vorgesetzten, Kollegen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen)

4.5

Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc.

4.6

Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen

5.

Kenntnis der Arbeitsorganisation, Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung

6.

Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes

7.

Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe

8.

Kenntnis der Werkstoffe und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten

9.

Lesen von technischen Unterlagen wie von Skizzen, Zeichnungen, Service- und Bedienungs-anleitungen usw.

10.

Anfertigen von Skizzen sowie von einfachen Zeichnungen

11.

Messen und Prüfen von berufsspezifischen mechanischen Größen mit Mess- und Prüfverfahren

12.

Manuelles Bearbeiten von Werkstoffen wie Anreißen, Körnen, Feilen, Sägen, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Gewindeschneiden

13.

Maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen wie Drehen und Fräsen

14.

Herstellen von einschlägigen lösbaren (wie Schraub- und Stiftverbindungen) und unlösbaren Verbindungen (wie Nieten, Löten, Kleben)

15.

Bearbeiten von Werkstoffoberflächen durch Schleifen und Polieren

16.

Durchführen von Wärmebehandlungen wie Härten und Anlassen

17.

Kenntnis der manuellen und maschinellen Reinigungsmöglichkeiten (zB Ultraschall) von Uhren

18.

Kenntnis des Aufbaus und der Funktion mechanischer Uhren (Uhrkaliber, Bauteile, Bau-gruppen)

19.

Zerlegen mechanischer Uhren und Feststellen von Fehlern

20.

Servicieren bzw. Beheben von Fehlern mechanischer Uhren

21.

Ersetzen bzw. Anfertigen von Bestandteilen mechanischer Uhren

22.

Reinigen, Schmieren, Ölen mechanischer Uhren (Uhrwerk, Gehäuse)

23.

Zusammensetzen von mechanischen Uhren

24.

Kenntnis des Einstellens und Regulierens mechanischer Uhren

25.

Einstellen und Regulieren mechanischer Uhren

26.

Kenntnis des Aufbaus und der Funktion elektronischer Uhren (Bauteile, Baugruppen)

27.

Grundkenntnisse der Elektrotechnik

28.

Messen und Prüfen von berufsspezifischen elektrischen Größen mit Mess- und Prüfverfahren

29.

Feststellen von Fehlern und Zerlegen elektronischer Uhren

30.

Servicieren bzw. Beheben von Fehlern elektronischer Uhren

31.

Reinigen, Schmieren, Ölen elektronischer Uhren (Uhrwerk, Gehäuse)

32.

Zusammensetzen von elektronischen Uhren

33.

Kenntnis der Wasserdichtheit, der Abdicht- und Prüfmethoden

34.

Abdichten von Uhren und Prüfen der Wasserdichtheit

35.

Grundkenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen über Edelmetalle

36.

Mitarbeiten beim Bestellen von Ersatzteilen

Bestellen von Ersatzteilen

37.

Dokumentieren der Reparaturannahme sowie der durchgeführten Arbeiten

38.

Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software)

39.

Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen

40.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)

41.

Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

42.

Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls

43.

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit, insbesondere der berufsspezifischen Arbeitshygiene- und Sicherheitsvorschriften und den Umgang mit elektrischen Strom

44.

Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

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