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Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für das Jahr 2008

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.7.2011

§ 0

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für das Jahr 2008

Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für das Jahr 2008

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 223/2011

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

14.07.2011

Index

27/01 Rechtsanwälte

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren erbrachten Leistungen für das Jahr 2008

StF: BGBl. II Nr. 223/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 47 Abs. 5 Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96/1868, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2010, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2019

Gesetzesnummer

20007363

Dokumentnummer

NOR40129900

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