§ 0
Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen bzw. Spezialpässen (Vereinigte Arabische Emirate)
Kurztitel
Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen bzw. Spezialpässen (Vereinigte Arabische Emirate)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
02.02.2010
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate über die Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen der Republik Österreich und die Inhaber von Diplomaten- und Spezialpässen der Vereinigten Arabischen Emirate
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 10 Abs. 1 des Abkommens wurden am 26. Mai bzw. 31. Dezember 2009 (eingelangt am 3. Jänner 2010) abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 2. Februar 2010 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate, im Folgenden als „die Vertragsparteien“ bezeichnet;
In Anbetracht der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten;
In dem Wunsch, diese Beziehungen durch die Erleichterung der Einreise von Inhabern von Diplomaten- und Dienstpässen aus Österreich und Inhabern von Diplomaten- und Spezialpässen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten in das jeweils andere Land auf wechselseitiger Basis zu stärken;
In Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen des jeweiligen Landes,
Sind wie folgt übereingekommen:
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