Aufgaben der Post-Control-Kommission
§ 40
Der Post-Control-Kommission sind folgende Aufgaben zugewiesen:
- 1. Maßnahmen hinsichtlich des Universaldienstbetreibers nach § 12 Abs. 1 und 2,
- 2. Maßnahmen hinsichtlich von eigenbetriebenen Post-Geschäfsstellen nach § 7 Abs. 6,
- 3. Festsetzung der Beiträge zur Finanzierung des Ausgleichsfonds nach § 14,
- 4. Maßnahmen in Bezug auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Universaldienstbetreibers nach § 20 Abs. 3 und 4,
- 5. Maßnahmen im Bereich der Entgeltregulierung nach § 21 Abs. 4 bis 6;
- 6. Erteilung, Übertragung, Änderungen oder Widerruf von Konzessionen nach den §§ 27, 28 und 29,
- 7. Ausübung des Widerrufsrechts nach § 30 Abs. 3 und 4,
- 8. Maßnahmen in Bezug auf Allgemeine Geschäftsbedingungen nach § 31 Abs. 2,
- 9. Festsetzung der Kostenersätze nach § 34 Abs. 9 und 10 und § 35 Abs. 1,
- 10. Maßnahmen nach § 35 Abs. 4 und
- 11. das Setzen von Aufsichtsmaßnahmen nach § 50.
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