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§ 40 PostmarktG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2011

Aufgaben der Post-Control-Kommission

§ 40

Der Post-Control-Kommission sind folgende Aufgaben zugewiesen:

  1. 1. Maßnahmen hinsichtlich des Universaldienstbetreibers nach § 12 Abs. 1 und 2,
  2. 2. Maßnahmen hinsichtlich von eigenbetriebenen Post-Geschäfsstellen nach § 7 Abs. 6,
  3. 3. Festsetzung der Beiträge zur Finanzierung des Ausgleichsfonds nach § 14,
  4. 4. Maßnahmen in Bezug auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Universaldienstbetreibers nach § 20 Abs. 3 und 4,
  5. 5. Maßnahmen im Bereich der Entgeltregulierung nach § 21 Abs. 4 bis 6;
  6. 6. Erteilung, Übertragung, Änderungen oder Widerruf von Konzessionen nach den §§ 27, 28 und 29,
  7. 7. Ausübung des Widerrufsrechts nach § 30 Abs. 3 und 4,
  8. 8. Maßnahmen in Bezug auf Allgemeine Geschäftsbedingungen nach § 31 Abs. 2,
  9. 9. Festsetzung der Kostenersätze nach § 34 Abs. 9 und 10 und § 35 Abs. 1,
  10. 10. Maßnahmen nach § 35 Abs. 4 und
  11. 11. das Setzen von Aufsichtsmaßnahmen nach § 50.