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Artikel 12 Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft (Slowenien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2002

Artikel 12

Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und der Technologie wird auf der Grundlage des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit 1) vom 8. Mai 1998 durchgeführt.

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1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 118/1999

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019

Gesetzesnummer

20001956

Dokumentnummer

NOR40030375

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