Artikel 6
Ausbau von Eisenbahnverbindungen
1. Die Vertragsparteien stimmen überein, dem AGTC, dem TER-Projekt, dem AGC sowie den Projekten im Rahmen der Zentraleuropäischen Verkehrsministerkonferenz Aufmerksamkeit zuzuwenden.
2. Insbesondere soll dem Ausbau der Eisenbahninfrastrukturen zwischen Österreich und Mazedonien Bedeutung beigemessen werden.
Zuletzt aktualisiert am
17.04.2019
Gesetzesnummer
20001342
Dokumentnummer
NOR40018514
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