Artikel 4
Angestellte können das Recht nach Artikel 2 Absatz 2 binnen drei Monaten nach dem Beginn ihres Beschäftigungsverhältnisses bei der OPEC geltend machen.
Zuletzt aktualisiert am
21.03.2025
Gesetzesnummer
20000049
Dokumentnummer
NOR40000563
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