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Artikel 8 Luftfahrt - Flugsicherungs-Streckengebühren

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1986

Artikel 8

EUROCONTROL zieht die in Artikel 7 genannten Flugsicherungs-Streckengebühren ein. Zu diesem Zweck sind sie für jeden Flug eine einzige Gebühr, die eine einzige Forderung der EUROCONTROL darstellt und an ihrem Sitz zu erfüllen ist.

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