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Anlage 14 Kosmetik – Analysenverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.1995

Anlage 14

QUANTITATIVE BESTIMMUNG VON DICHLORMETHAN UND 1,1,1-TRICHLORETHAN

  1. 1. ANWENDUNGSBEREICH

    Diese Methode beschreibt die quantitative Bestimmung von Dichlormethan (Methylenchlorid) und 1,1,1-Trichlorethan (Methylchloroform).

    Sie ist auf alle kosmetischen Mittel anwendbar, die diese Verbindungen enthalten können.

  1. 2. DEFINITION

    Der gemäß dieser Methode bestimmte Gehalt der Probe an Dichlormethan und an 1,1,1-Trichlorethan wird in Masseprozent ausgedrückt.

  1. 3. PRINZIP

    Die quantitative Bestimmung beruht auf Gaschromatographie unter Verwendung von Trichlormethan (Chloroform) als internem Standard.

  1. 4. REAGENZIEN

    Alle Reagenzien müssen analysenrein sein.

  1. 4.1. Trichlormethan (CHCl3).
  2. 4.2. Tetrachlorkohlenstoff (CCl4).
  3. 4.3. Dichlormethan (CH2Cl2).
  4. 4.4. 1,1,1-Trichlorethan (CH3CCl3).
  5. 4.5. Aceton.
  6. 4.6. Stickstoff.
  7. 5. GERÄTE
  8. 5.1. Übliches Laborgerät.
  9. 5.2. Gaschromatograph mit Wärmeleitfähigkeitsdetektor.
  10. 5.3. 50-100 ml Aufnahmeflasche (siehe Probenahme 5.3, Anlage 1)
  11. 5.4. Druckgasspritze (siehe Probenahmemethode 5.4.2.2, Anlage 2)
  12. 6. VERFAHREN
  13. 6.1. Probe ohne Gasüberdruck:

    Die Probe in einen mit einem Stopfen verschlossenen Erlenmeyerkolben genau einwiegen; eine genau gewogene, der vermuteten Menge des in der Probe enthaltenen CH2Cl2 und CH3CCl3 äquivalente Menge CHCl3 (4.1) als internen Standard hinzufügen und gründlich durchmischen.

  1. 6.2. Probe mit Gasüberdruck: In diesem Fall ist die im Kapitel Probenahme beschriebene Methode unter Beachtung folgender Einzelheiten anzuwenden:
  2. 6.2.1. Nach Überführung der Probe in die Aufnahmeflasche eine der vermuteten Menge des in der Probe enthaltenen CH2Cl2 und/oder CH3CCl3 äquivalente Menge des internen Standards (4.1) hinzufügen und gründlich durchmischen. Das Totvolumen des Ventils der Aufnahmeflasche wird mit 0,5 ml CCl4 (4.2) gespült, das man verdunsten läßt. Die Masse des internen Standards wird durch Differenzwägung der Aufnahmeflasche ermittelt.
  3. 6.2.2. Das Teflonende der Injektionsspritze wird nach dem Aufziehen der Probe so mit Stickstoff (4.6) gespült, daß vor der Einführung in den Gaschromatographen im Teflonende keinerlei Probenrückstand zurückbleibt.
  4. 6.2.3. Nach jeder Probenahme ist das Ende des Ventils oder das eventuell benutzte Anschlußstück (mit Hilfe einer Injektionsspritze) mehrere Male mit Aceton (4.5) zu spülen und danach gründlich mit Stickstoff (4.6) zu trocknen.
  5. 6.2.4. Für jede Analyse sind Messungen anhand von zwei verschiedenen Aufnahmeflaschen und fünf Messungen pro Flasche durchzuführen.
  6. 7. CHROMATOGRAPHIE-BEDINGUNGEN
  7. 7.1. Vorsäule

    Material: Edelstahl. Durchmesser: 3 mm oder 6 mm. Länge: 30 cm. Säulenfüllung: Chromosorb, wie für die Herstellung der analytischen Säule verwendet.

  1. 7.2. Säule

    Die stationäre Phase besteht aus Hallcomid M 18 auf Chromosorb. Die Säule muß eine Auflösung R gleich oder besser als 1,5 ergeben.

r1 und r2

=

Retentionszeiten in Minuten;

W1 und W2

=

Peakbreiten in halber Höhe in mm;

d'

=

Papiervorschub in mm/min.

   

  1. 7.3. Zum Beispiel führten folgende Säulen zu den gewünschten Ergebnissen:

Säule:

I

II

Material der Säule:

Edelstahl

Edelstahl

Länge:

3,50 m

4,0 m

Durchmesser:

3 mm

6 mm

Säulenfüllung:

  
 

Chromosorb:

WAW

WAW-DMCS-HP

 

Korngröße:

100-120 mesh

60-80 mesh

 

Stationäre Phase:

Hallcomid M 18

Hallcomid M 18

 

10 %

20 %

Temperatur:

  
 

Säule:

65 °C

75 °C

 

Injektor:

150 °C

125 °C

 

Detektor:

150 °C

200 °C

Trägergas:

  
 

Helium:

45 ml/min

60 ml/min

 

Vordruck:

2,5 bar

2,0 bar

 

Injektion:

15 l

15 l

    

  1. 8. ERMITTLUNG DER PROPORTIONALITÄTSKOEFFIZIENTEN

    In einen Erlenmeyerkolben ist das folgende Gemisch genau einzuwiegen:

    CH2Cl2 (4.3) : 30 % m/m Dichlormethan,

    CH3CCl3 (4.4) : 35 % m/m Trichlorethan,

    CHCl3 (4.1) : 35 % m/m Trichlormethan.

    Dieses Gemisch dient dazu, die Werte der Proportionalitätskoeffizienten zu stabilisieren.

  1. 9. BERECHNUNGEN
  2. 9.1. Berechnung des Proportionalitätskoeffizienten einer Substanz p im Verhältnis zu einer Substanz a (interner Standard)

    Bedeutet p die zu analysierende Substanz,

    so ist:

    kp : der Proportionalitätskoeffizient dieser Substanz,

    mp : ihre Masse in der Mischung,

    Ap : ihre Peakfläche;

    bedeutet a die Substanz des internen Standards,

    so ist:

    ka : ihr Proportionalitätskoeffizient (= 1 gesetzt),

    ma : ihre Masse in der Mischung,

    Aa : ihre Peakfläche:

Zum Beispiel wurden folgende Proportionalitätskoeffizienten erhalten (für CHCl3 : k = 1):

CH2Cl2 : k1 = 0,78 0,03

CH3CCl3 : k2 = 1,00 0,03

  1. 9.2. Berechnung des prozentualen Anteils (m/m) von CH2Cl2 und CH3CCl3 in der zu untersuchenden Mischung

    k1 : Proportionalitätskoeffizient von CH2Cl2,

    k2 : Proportionalitätskoeffizient von CH3CCl3,

    ma : Masse in g des zugesetzten CHCl3,

    ms : Masse in g der zu untersuchenden Probe,

    Aa : Peakfläche des CHCl3,

    A1 : Peakfläche des CH2Cl2,

    A2 : Peakfläche des CH3CCl3,

  1. 10. WIEDERHOLBARKEIT (1)

    Bei einem Gehalt an Dichlormethan und/oder 1,1,1-Trichlorethan von 25 % (m/m) darf der Unterschied zwischen den Ergebnissen zweier Parallelbestimmungen an derselben Probe 2,5 % absolut nicht überschreiten.

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(1) Siehe ISO-Norm 5725.

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2017

Gesetzesnummer

10010899

Dokumentnummer

NOR12138658

alte Dokumentnummer

N8199547965J

Zusatzdokumente: image001, image002, image003, image004, image005, image006

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