D. Protokollbestimmungen
Artikel 12.
Dieses Abkommen erhält das Datum des heutigen Tages und kann innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten nach diesem Tage unterzeichnet werden.
Zuletzt aktualisiert am
04.01.2018
Gesetzesnummer
10010288
Dokumentnummer
NOR40005718
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