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Artikel 12. Internationales Abkommen über Leichenbeförderung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.9.1958

D. Protokollbestimmungen

Artikel 12.

Dieses Abkommen erhält das Datum des heutigen Tages und kann innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten nach diesem Tage unterzeichnet werden.

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2018

Gesetzesnummer

10010288

Dokumentnummer

NOR40005718

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