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Artikel 13 Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische, technologische Zusammenarbeit

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.1996

Artikel 13

Beide Vertragsparteien halten eine ständige Dialogbereitschaft über aktuelle Themen der wirtschaftlichen, landwirtschaftlichen, industriellen, technischen, technologischen, regionalen und arbeitsmarktpolitischen Zusammenarbeit für besonders zweckmäßig.

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