vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 14 Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische, technologische Zusammenarbeit

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.1996

Artikel 14

Die Vertragsparteien erklären ihre Bereitschaft, den bereits bestehenden Informationsaustausch im Hinblick auf einen Beitritt Ungarns zur Europäischen Union fortzusetzen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)