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§ 8a Unternehmerprüfungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2004

Unternehmerführerschein

§ 8a

Die Unternehmerprüfung entfällt weiters, wenn der Prüfungswerber nachweist, dass er den Unternehmerführerschein der Wirtschaftskammer Österreich erfolgreich absolviert hat.

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