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Artikel 1 Abkommen zwischen Österreich und Brasilien über die wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1986

Artikel 1

Die Vertragsparteien werden die Entwicklung der gegenseitigen wirtschaftlichen und industriellen Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Unternehmungen der beiden Länder ermutigen und anstreben.

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