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Abkommen zwischen Österreich und Brasilien über die wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1986

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Brasilien über die wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Brasilien über die wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 474/1986

Inkrafttretensdatum

01.10.1986

Langtitel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit

StF: BGBl. Nr. 474/1986

Ratifikationstext

Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 8 lit. a am 1. Oktober 1986 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Föderativen Republik Brasilien,

vom Wunsche geleitet, die traditionellen Freundschaftsbeziehungen zwischen beiden Ländern zu verstärken und die wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und des beiderseitigen Nutzens zu fördern und zu unterstützen,

sind wie folgt übereingekommen:

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