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Anlage1 GATT - Liste XXXII - Österreich (Handel mit Zivilluftfahrzeugen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.7.1980

ANHANG

ERFASSTE WAREN

Anlage1

Die Unterzeichner kommen überein, daß für die nachstehend unter ihrer Tarifnummer aufgeführten Waren Zollfreiheit oder Zollbefreiung gewährt wird, wenn diese Waren beim Bau, bei der Instandsetzung, bei der Instandhaltung, bei der Wiederherstellung, bei der Änderung oder beim Umbau von Zivilluftfahrzeugen zur Verwendung oder zum Einbau bestimmt sind.

Dazu gehören nicht:

— unvollständige oder unfertige Waren, es sei denn, daß sie die

wesentlichen Merkmale eines vollständigen oder fertigen Teils, Einzelteils oder Ausrüstungsgegenstands, oder einer vollständigen oder fertigen Baugruppe für Zivilluftfahrzeuge aufweisen *1);

— Material in beliebiger Form (zum Beispiel Bleche, Platten, Profile, Bänder, Stäbe, Rohre und andere Formteile), es sei denn, daß es in der für den Einbau in Zivilluftfahrzeuge benötigten Größe und Form zugeschnitten oder geformt ist *1);

— Rohstoffe und Verbrauchsgüter.

WARENLISTE UNTER ZUGRUNDELEGUNG DER TARIFNUMMERN DER NOMENKLATUR

DES ZOLLRATES

Die nachfolgende Liste ist nur in englischer und französischer Sprache authentisch.

Anmerkung: Für Zwecke dieser Liste bedeutet „aus" vor der Tarifnummer der Nomenklatur des Zollrates, daß für die entsprechend bezeichneten Waren (oder Warengruppen) die Zollfreiheit oder Zollbefreiung gewährt wird, wenn sie zur Verwendung in Zivilluftfahrzeugen bestimmt sind und in solche eingebaut werden *2).

aus 39.07

Schläuche und Rohre, aus Kunststoffen, mit Verschraubungen oder Verbindungsstücken ausgerüstet und für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen geeignet

aus 40.09

Schläuche und Rohre, aus vulkanisiertem Weichkautschuk, mit Verschraubungen oder Verbindungsstücken ausgerüstet und für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen geeignet

aus 40.11

Reifen (ausgenommen Vollgummireifen und Hohlkammerreifen) aus vulkanisiertem Weichkautschuk

aus 40.16

Schläuche und Rohre, aus Hartkautschuk, mit Verschraubungen oder Verbindungsstücken ausgerüstet und für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen geeignet

aus 62.05

Notrutschen

aus 68.13

Asbestwaren, ausgenommen Asbestgarne und Asbestgewebe

aus 68.14

Bremsbelag, Kupplungsbelag und ähnlicher Reibungsbelag aller Art, auf der Grundlage von Asbest

aus 70.08

Windschutzscheiben aus Sicherheitsglas, nicht gerahmt

aus 73.25

Kabel, Seile, Litzen, Seilschlingen und ähnliche Waren aus Eisendraht oder Stahldraht, mit Endstücken ausgerüstet oder gebrauchsfertig

aus 73.38

Sanitäre und hygienische Artikel aus Eisen oder Stahl, ausgenommen deren Teile

aus 83.02

Beschläge und dergleichen, aus unedlen Metallen (einschließlich Scharniere)

aus 83.07

Beleuchtungskörper aller Art sowie deren Teile, aus unedlen Metallen, ausgenommen Waren des Kapitels 85

aus 83.08

Schläuche aus unedlen Metallen, mit Verbindungsstücken ausgerüstet

aus 84.06

Kolbenverbrennungsmotoren und deren Teile

aus 84.07

Hydraulische Kraftmaschinen, ausgenommen deren Teile

aus 84.08

Andere Verbrennungsmotoren als Kolbenverbrennungsmotoren, und deren Teile; andere Motoren und Kraftmaschinen, ausgenommen deren Teile

aus 84.10

Pumpen für Flüssigkeiten, auch mit Meßvorrichtungen, ausgenommen deren Teile

aus 84.11

Luftpumpen, einschließlich Vakuumpumpen; Luft- und Gaskompressoren; Ventilatoren und dergleichen; alle diese mit Ausnahme deren Teile

aus 84.12

Klimageräte, die in einem gemeinsamen Gehäuse oder auf einem gemeinsamen Rahmen einen motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehaltes der Luft umfassen; ausgenommen deren Teile

aus 84.15

Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung und kältetechnische Hinrichtungen, elektrische oder andere; ausgenommen deren Teile

aus 84.18

Zentrifugen; Apparate zum Filtern oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen; alle diese ausgenommen deren Teile

aus 84.21

Feuerlöschgeräte, auch mit Füllung, ausgenommen deren Teile

aus 84.22

Maschinen und Geräte zum Heben, Verladen, Entladen und Fördern (wie zB Aufzüge, Winden aller Art, Flaschenzüge, Krane aller Art, Stetigförderer), ausgenommen deren Teile

aus 84.53

Automatische Datenverarbeitungsmaschinen.

aus 84.59

Startvorrichtungen für Motoren, nicht elektrisch, Vorrichtungen zum Einstellen der Propeller, nicht elektrisch, Servovorrichtungen, nicht elektrisch, Scheibenwischer, nicht elektrisch, Hydraulische Servomotoren, nicht elektrisch, Hydropneumatische Akkumulatoren, kugelförmig, Pneumatische Startvorrichtungen für Strahltriebwerke, Toilette-Einheiten, ausschließlich für Luftfahrzeuge bestimmt, Mechanische Vorrichtungen für die Schubumkehr, alle diese mit Ausnahme deren Teile

aus 84.63

Getriebe, einschließlich der Geschwindigkeitswechselgetriebe, ausgenommen deren Teile Riemenscheiben, Seilscheiben und Wellenkupplungen sowie deren Teile, sofern sie speziell für den Einbau in Zivilluftfahrzeuge bestimmt sind Drehmomentwandler und deren Teile, sofern sie speziell für den Einbau in Zivilluftfahrzeuge bestimmt sind Kettenräder, Schaltkupplungen und Universalverbindungen, ausgenommen deren Teile

aus 85.01

Transformatoren von 1 kVA oder mehr, ausgenommen deren Teile; Elektromotoren, mit einer Leistung von 0,75 kW bis weniger als 150 kW, ausgenommen deren Teile Elektrische Generatoren, Stromerzeugungsapparate, rotierende oder ruhende Umformer, Gleichrichter und Gleichrichtervorrichtungen, Reaktanz- und Drosselspulen, ausgenommen deren Teile

aus 85.08

Elektrische Start- und Zündvorrichtungen für Verbrennungsmotoren (Anlasser, Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen, Glühkerzen und dergleichen); mit Verbrennungsmotoren verwendete Lichtmaschinen (Gleich- und Wechselstrommaschinen) und Ladeoder Rückstromschalter, die mit diesen verwendet werden; alle diese mit Ausnahme deren Teile

aus 85.12

Elektrische Kochherde und Kochplatten; elektrische Öfen, Heizgeräte, Backöfen; elektrische Geräte zum Aufwärmen von Speisen; alle diese mit Ausnahme deren Teile

aus 85.14

Mikrophone und ihre Träger; Lautsprecher und elektrische Tonfrequenzverstärker; alle diese mit Ausnahme deren Teile

aus 85.15

Mit Halbleiterelementen bestückte (ohne Röhren) Rundfunkempfangsgeräte, ausgenommen deren Teile Andere Sende- und Empfangsgeräte für die Radiotelephonie und Radiotelegraphie, ausgenommen deren Teile Radionavigationsgeräte, Radargeräte und Funkfernsteuerapparate; Baugruppen und Teile von Baugruppen für diese Geräte, bestehend aus zwei oder mehr miteinander verbundenen Einzelteilen, sofern sie speziell für den Einbau in Zivilluftfahrzeuge bestimmt sind

aus 85.17

Akustische oder visuelle elektrische Signalapparate, ausgenommen deren Teile

aus 85.20

Innenverspiegelte Scheinwerferlampen, ausgenommen deren Teile

aus 85.22

Flugschreiber sowie Baugruppen und Teile von Baugruppen für Flugschreiber, bestehend aus zwei oder mehr miteinander verbundenen Einzelteilen, sofern sie speziell für den Einbau in Zivilluftfahrzeuge bestimmt sind

aus 85.23

Zündkabelgarnituren und andere Verkabelungen, die zum Einbau in Zivilluftfahrzeuge vorgerichtet sind

aus 88.01

Luftschiffe und Luftballons

aus 88.02

Segelflugzeuge Flugzeuge, einschließlich Hubschrauber

aus 88.03

Teile für Luftschiffe, Luftballons, Segelflugzeuge, Flugzeuge und Hubschrauber

aus 88.05

Flugsimulatoren und deren Teile

aus 90.14

Automatische Piloten und deren Teile Optische Navigationsinstrumente, ausgenommen deren Teile Andere Navigationsinstrumente und deren Teile Kreiselkompasse und deren Teile Andere Kompasse, ausgenommen deren Teile

aus 90.18

Gasmasken und ähnliche Atmungsgeräte, ausgenommen deren Teile

aus 90.23

Thermometer

aus 90.24

Meß-, Kontroll- und Regulierinstrumente, -apparate und -geräte für gasförmige oder flüssige Stoffe oder für das selbsttätige Regeln von Temperaturen

aus 90.27

Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser

aus 90.28

Instrumente, Apparate und Geräte für die selbsttätige Flugsteuerung und –kontrolle Andere elektrische und elektronische Meß-, Prüf-, Kontroll-, Regulier- und Analyseninstrumente, -apparate, -geräte und –maschinen

aus 90.29

Teile für Instrumente, Apparate und Geräte für die selbsttätige Flugsteuerung und –kontrolle

aus 91.03

Armaturenbrettuhren und dergleichen, mit Kleinuhrwerken oder mit Uhrwerken mit einem Durchmesser von weniger als 4,5 cm

aus 91.08

Gangfertige Uhrwerke, mit oder ohne Zifferblatt oder Zeiger, mit mehr als einem Lagerstein und mit einer Gangreserve von mehr als 47 Stunden

aus 94.01

Andere Sitzmöbel als solche mit einem Überzug aus Leder, ausgenommen Teile davon

aus 94.03

andere Möbel, ausgenommen Teile davon

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*1) Beispielsweise eine Ware, die eine Seriennummer eines Luftfahrzeugherstellers trägt.

*2) „Flugsimulatoren und deren Teile: aus 88.05" sind gleichfalls eingeschlossen, obwohl sie nicht zum Einbau kommen.

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