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Artikel 11 Abkommen über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Bulgarien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.8.1974

Artikel 11

Mit Inkrafttreten des vorliegenden Abkommens verliert das Langfristige Handelsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien vom 27. Mai 1968 seine Gültigkeit.

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