Artikel 11
Lagepläne der Zonen
Die Lagepläne der Plattformen mit den Zonen und den Grenzabfertigungsstellen gemäß Artikel 7 und 8 und der Zufahrtswege gemäß Artikel 10 werden in der österreichischen und in der slowenischen Grenzabfertigungsstelle öffentlich ausgehängt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)