ARTIKEL 35
Artikel 35
Erleichterungen, Vorrechte und Immunitäten für Mitglieder des Konsulats
Der Empfangsstaat wird alle Maßnahmen treffen, um den Mitgliedern des Konsulats die Wahrnehmung ihrer Aufgaben und den Genuß der durch diesen Vertrag gewährten Erleichterungen, Vorrechte und Immunitäten zu ermöglichen.
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