Der Rat für Justiz und Inneres hat auf seiner Tagung vom 8. und 9. 12. 2025 Schlussfolgerungen des Rates zu „Musterbestimmungen für das materielle Strafrecht der EU“ gebilligt.Mithilfe dieser Musterbestimmungen soll „in allen Gesetzgebungsakten Einheitlichkeit, Kohärenz und Wirksamkeit“ gewährleistet werden.
Abstract aus Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

