Dienstleister von Kryptowerten (Crypto-Asset Service Providers – CASP) werden in den globalen automatischen Informationsaustausch eingebunden, der Common Reporting Standard (CRS) der OECD wird auf E-Geld und digitale Währungen erweitert und die bestehenden automatischen Informationsaustauschregime werden novelliert. Was einmal DAC 8 Umsetzungsgesetz heißen sollte, wurde am 23. 12. 2025 als Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Daten (BBKG 2025 Teil Daten) mit BGBl I 2025/96 veröffentlicht. Im Wesentlichen wurde dadurch – reichlich knapp, aber fristgerecht – der unionsrechtlichen Verpflichtung zur Umsetzung von DAC 8entsprochen. Das BBKG 2025 Teil Daten enthält das neue Krypto-Meldepflichtgesetz, den CRS 2.0. zur Novellierung des GMSG sowie Detailaktualisierungen und Anpassungen der älteren automatischen Informationsaustauschregime.

