Am 10. 12. 2025 beschloss der Nationalrat mit breiter Mehrheit das Gesetzespaket zur Betrugsbekämpfung – mit dem Ziel einer deutlichen Verbesserung der Steuertransparenz sowie einer wirksameren Bekämpfung von Hinterziehung und organisierten Wirtschaftsdelikten. Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Steuern (BBKG 2025 Teil Steuern, BGBl I 2025/98) beinhaltet ua auch neue Regelungen zur Beschlagnahme von Datenträgern und Daten im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren. Ob die neuen Regelungen hinsichtlich Daten(träger-)Beschlagnahme im FinStrG diesem Ziel förderlich sind, mag bezweifelt werden.

