Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Steuern (BBKG 2025 Teil Steuern)hat der Gesetzgeber eine neue unechte Steuerbefreiung für die Vermietung von „Luxuswohnraum“ geschaffen. Zweck war nach den ErlRVdie Umsetzung der im Regierungsprogramm 2025–2029 vorgesehenen Maßnahme „Abschaffung des Vorsteuerabzugs für Luxusimmobilien“. Dieser Beitrag verschafft einen ersten Überblick über die Regelung.

