Verrechnungspreisfeststellungen wurden bisher selten finanzstrafrechtlich verfolgt, somit gibt es auch kaum Judikatur zum Thema. Die Expertise im Bereich der Finanzämter hat sich durch verstärkte Ausbildungsmaßnahmen und Schwerpunktsetzung in den letzten Jahren deutlich erhöht; es werden nun auch mehr Feststellungen bei Außenprüfungen in diesem Bereich getroffen. Die Finanzstrafbehörde im Amt für Betrugsbekämpfung hat daher laufend ihre Expertise erweitert und begegnet diesen teils sehr komplexen Sachverhalten mit zeitgemäßen Ermittlungsansätzen. Dieser Beitrag behandelt die grundlegende abgabenrechtliche Beurteilung zu Verrechnungspreisfeststellungen sowie den anzulegenden Sorgfaltsmaßstab aus Sicht des Amts für Betrugsbekämpfung und gibt einen Einblick in die Praxis.

