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OGH: Wichtige Klarstellung zum Beginn der Verjährungsfrist bei Bestechungsdelikten im Fall der Verwirklichung mehrerer Handlungsalternativen

SchwerpunktSteuerrechtMadalena Pampalk-LorbeerZWF 2025, 102 - 106 Heft 3 v. 1.5.2025

Kaum ein anderes Verfahren erhielt so viel mediale Aufmerksamkeit wie das Urteil des OGH vom 25. 3. 2025, 14 Os 61/23m, mit dem der Gerichtshof die erstinstanzliche BUWOG-Entscheidung in den wesentlichen Anklagepunkten bestätigte und – rechtskräftig – Freiheitsstrafen über den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser und sechs weitere Angeklagte verhängte. Während prozessrechtliche Aspekte des Urteils viel Diskussionsstoff liefern, behandelt dieser Beitrag einen bedeutenden materiell-rechtlichen Punkt: Mit dem Urteil hat der OGH eine wichtige Klarstellung zur strittigen Frage des Verjährungsbeginns bei Bestechungsdelikten – gegenläufig zu seiner älteren Judikatur – getroffen.

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