Mit 1. 9. 2025 wird das Amtsgeheimnis abgeschafft und durch das Grundrecht auf Informationsfreiheit ersetzt. Dies stellt einen Paradigmenwechsel dar, der auch Auswirkungen im Bereich des Finanzstrafrechts hat.
Abstract aus Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

