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Entscheidung über einen Antrag auf Ausgeschlossenheit in der Hauptverhandlung – Ein möglicher Way Forward

SchwerpunktSteuerrechtCarmen PriorZWF 2025, 113 - 115 Heft 3 v. 1.5.2025

Die Regelungen der StPO, wonach der oder die Vorsitzende eines Schöffengerichts in der Hauptverhandlung über die eigene Ausgeschlossenheit entscheidet und eine Bekämpfung erst im Rahmen einer Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil möglich ist, hat jüngst aus Anlass der Entscheidung des OGH im sogenannten BUWOG-Verfahren wieder zu Diskussionen geführt. Der VfGH, der aus Anlass der Einbringung von Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen im Rahmen eines Normprüfungsverfahrens (ua) zu diesem Regelungskomplex befasst wurde, hat diese Regelungen als verfassungskonform beurteilt. Da das BUWOG-Verfahren aber plakativ aufzeigt, dass zwischen einer in der Hauptverhandlung getroffenen Entscheidung über die Ausgeschlossenheit und einer rechtskräftigen Rechtsmittelentscheidung in Großverfahren sogar Jahre vergehen können, zeigt dieser Beitrag einen möglichen „way forward“ unter Berücksichtigung bereits absehbarer Änderungen der StPO auf.

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