Am 27. 11. 2024 wurde die Verordnung (EU) 2024/3011 über die Übertragung von Verfahren in Strafsachen vom Europäischen Parlament und vom Rat erlassen, mit der erstmals auf Unionsebene Regelungen geschaffen werden, nach denen ein Mitgliedstaat ein Strafverfahren auf Ersuchen eines anderen Mitgliedstaates übernehmen kann.
Abstract aus Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

