vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Tatbestandsmerkmal des Vergabeverfahrens iSd § 168b StGB

WirtschaftsstrafrechtSteuerrechtNorbert Wess, Maximilian RabergerZWF 2025, 65 - 68 Heft 2 v. 1.3.2025

Das Tatbild des § 168b Abs 1 StGB stellt ganz allgemein auf Vergabeverfahren ab. Neben Vergabeverfahren von „privaten“ Auftraggebern sind damit jedenfalls auch Vergabeverfahren iSd § 31 Abs 1 BVergG 2018 – darunter auch Direktvergaben – tatbestandsmäßig iSd § 168b Abs 1 StGB. Unter dem Aspekt des § 168b Abs 1 StGB ist nach Ansicht des OGH bedeutungslos, ob eine Direktvergabe im Weg eines Wettbewerbs oder ohne einen solchen durchgeführt wird. Werden die formalen Mindestanforderungen an ein Vergabeverfahren eingehalten, vermögen nach Ansicht des OGH Vorgänge im Vorfeld des Vergabeverfahrens oder (selbst: massive) Verstöße gegen zwingende vergaberechtliche Grundprinzipien nichts am Vorliegen von iSd § 168b StGB tatbestandsmäßigen Vergabeverfahren zu ändern.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!