Im Beschluss vom 17. 5. 2024, 16 Ok 5/23f, geht der OGH als Kartellobergericht (KOG) der Frage nach, ob es eine Verletzung des Doppelverfolgungsverbots darstellt, wenn gegen eine Person, deren Kriminalstrafverfahren wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Vergabeverfahren nach § 168b StGB durch Diversion rechtskräftig beendet wurde, ein Kartellverfahren zur Feststellung einer Zuwiderhandlung nach § 28 Abs 1 KartG geführt wird. Dieser Beitrag bespricht die wesentlichen Urteilsaussagen und setzt sich kritisch mit den expliziten Aussagen des OGH zu Diversion und Fragen zur Qualifikation der Feststellung nach § 28 Abs 1 KartG als strafrechtliche Sanktion auseinander.

