Die Neuregelung der Beschlagnahme von Daten(trägern) war politisch sehr umstritten. Der Initiativantrag zum StPRÄG 2024 von ÖVP und Grünen, der im Juni 2024 bereits den Justizausschuss des Nationalrats passierte, konnte letztlich nicht vor der Nationalratswahl beschlossen werden. Aufgrund der Diskontinuität der Verhandlungsgegenstände im Nationalrat musste das Gesetzgebungsverfahren neu gestartet werden. Der politische Kompromiss wurde äußerst knapp vor Ende der „Reparaturfrist“ erzielt. Dieser Beitrag widmet sich wesentlichen Aspekten der Neuregelung.

