Das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 wurde politisch und medial primär unter dem Schlagwort „Handysicherstellung“ diskutiert, ist jedoch inhaltlich und umfangmäßig die größte Reform im Bereich des Strafverfahrensrechts seit Beschlussfassung der Neuregelung des Ermittlungsverfahrens im Jahr 2004 und geht weit über die Einführung einer – nicht auf die Sicherstellung von Mobiltelefonen beschränkten – neuen Ermittlungsmaßnahme hinaus. Neben einer Stärkung von Beschuldigten- und Opferrechten werden auch zum Teil grundlegende Änderungen und Neuregelungen in wesentlichen Bereichen wie dem Beginn und Ende des Ermittlungsverfahrens und der Höchstdauer von Ermittlungsverfahren vorgenommen. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die wesentlichen Änderungen.

