In den Steuerjahren 1999 bis 2011 florierte in Deutschland eine höchst kontroverse Praxis, bei der es um Transaktionen mit Aktien-Leerverkäufen ging. Diese Geschäfte lösten, wenn sie „um den Dividendenstichtag“ stattfanden, eine doppelte Erstattung oder Anrechnung von Kapitalertragsteuern aus, obwohl diese Steuer nur einmal einbehalten und an den Fiskus abgeführt wurde. Dass die Finanzbehörden davon schon früh Kenntnis hatten, ist unstrittig. Die im Jahr 2021 für die Strafverfolgung der Akteure solcher Geschäfte zuständige Kölner Oberstaatsanwältin B. wirkte, noch während die Verfahren wegen Steuerhinterziehung andauerten, an einer vom ARD am 7. 6. 2021 ausgestrahlten Dokumentation mit, an der auch der Justizminister (Nordrhein-Westfalen) und der Präsident des Landgerichts Bonn beteiligt waren. Die Kernaussage des Films, für welche die Oberstaatsanwältin stand, bezog sich auf die Cum/Ex-Praxis und lautete: „Politik und Behörden sahen tatenlos zu, jahrzehntelang.“

