Der Verarbeitung von Daten im finanzstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren kommt eine zunehmend bedeutende Rolle zu, da nicht nur immer mehr Aufzeichnungen elektronisch geführt werden, sondern auch komplexe Betrugsmuster häufig erst durch die Auswertung dieser Daten aufgedeckt werden können. Vor diesem Hintergrund lenken die durch das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 (StPRÄG 2024) eingeführten Regelungen zur Beschlagnahme von Datenträgern und Daten den Fokus verstärkt auch auf das Finanzstrafverfahren. Dieser Beitrag widmet sich einer eingehenden Analyse der Auswirkungen dieser Neuregelungen auf das gerichtliche Finanzstrafverfahren und diskutiert einen potenziellen legistischen Anpassungsbedarf für das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren.

