Die Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten ist bis 23. 11. 2026 in nationales Recht umzusetzen. Dieser Beitrag untersucht die materiellrechtlichen Aspekte der Richtlinie und dabei insbesondere die Neuerungen gegenüber der Vorgängerrichtlinie 2014/42/EU über die Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union. Des Weiteren stellt er die Anknüpfungspunkte im StGB dar und bietet eine Ersteinschätzung zur Frage eines allfälligen ergänzenden Umsetzungsbedarfs.

