In diesem Beitrag wird der Umsetzungsbedarf der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten im Bereich des Strafprozessrechts untersucht. Nach einer kurzen Darstellung der relevanten Eckpunkte der Richtlinie werden die bereits gesetzten ersten Umsetzungsschritte durch das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 dargestellt und der weitere Implementierungsbedarf der Kapitel I bis VI der Richtlinie einer fokussierten Prüfung unterzogen.

