Das Finanzstrafgesetz stammt in seinen Grundzügen aus dem Jahr 1958. Es wurde in den letzten Jahrzehnten in vielen Bereichen novelliert sowie an nationale und internationale Entwicklungen angepasst. Dennoch kann ua aufgrund der aktuellen Judikatur des VfGH, der Feststellungen des Rechnungshofs oder von Erfahrungen aus der Praxis auch für die nähere Zukunft einiger Reformbedarf erkannt werden.

