Auch wenn man meinen könnte, die Wünsche der operativen Betrugsbekämpfung wären mit dem jüngst verabschiedeten Betrugsbekämpfungsgesetz (BBKG 2024) bereits umfassend erfüllt worden, bleibt doch festzuhalten, dass verschiedene Teilbereiche der legistischen Anpassungsbedarfe – vielfach auch weitgehend Materien-fremde Themen, die aber unmittelbare Auswirkungen auf die Betrugsbekämpfung haben – gar nicht berührt wurden und einer Überarbeitung harren. Vonseiten der finanzpolizeilichen Betrugsbekämpfung wird daher auch weiterhin Reformbedarf bei Sozialbetrug und Sozialleistungsbetrugsbekämpfung geortet.

