Dieser Beitrag enthält einige Gedankengänge als Anregungen für die neue Gesetzgebungsperiode für den Bereich des materiellen Wirtschafts- und Finanzstrafrechts. Die Zusammenstellung der Themen erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und repräsentiert auch nicht „die Strafrechtswissenschaft“, sondern allein die persönliche Meinung des Autors.

