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Verfahrensbeschleunigung durch Absprachen

SchwerpunktSteuerrechtRobert KertZWF 2024, 259 - 264 Heft 6 v. 1.11.2024

Die meisten Strafverfahren in Österreich werden – auch im internationalen Vergleich – rasch und zügig abgeschlossen. Gerade aber (komplexere) Wirtschaftsstrafverfahren dauern lange, zu lange – und zwar unabhängig davon, worin der Grund für diese Verfahrensdauer liegt. Es bedarf dringend strafprozessualer Instrumente zur Beschleunigung von Verfahren. Verfahrensbeendende Absprachen sollten daher nicht länger ein Tabuthema für den Gesetzgeber bleiben.

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