In den vergangenen Monaten wurde der Reformbedarf im österreichischen Straf(prozess)recht intensiv diskutiert. Unter anderem stehen Themen wie die Neuregelung der Sicherstellung und Beschlagnahme, die verpflichtende Veröffentlichung von OLG-Entscheidungen oder das Recht der Opfer auf Ausfolgung von durch Straftaten entzogene Giralgelder zur Debatte. Diese und andere Überlegungen fanden zuletzt Eingang in den Ministerialentwurf zum Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 (StPRÄG 2024). All das sind wichtige Anliegen, deren grundrechtskonforme Umsetzung auch aus Sicht der (diesen Beitrag verfassenden) Verteidiger wünschenswert ist. Dieser Beitrag soll sich aber mit der Problematik der (Höchst-)Dauer des Ermittlungsverfahrens beschäftigen, die nach Ansicht der Verfasser auch im derzeitigen Gesetzesentwurf nicht zufriedenstellend gelöst wurde.

