Dieser Beitrag ist der Frage gewidmet, wie sich der Geheimnisschutz beim Bankgeheimnis in Straf- oder Abgabenverfahren in den letzten Jahren verändert hat. Es zeigt sich, dass hier das Grundrecht auf Privatsphäre, wozu auch bankgeheime Informationen zählen, aufgrund der Notwendigkeit einer effektiven Strafverfolgung bzw wegen des Grundsatzes der Steuergerechtigkeit in den letzten Jahren immer weiter zurückgedrängt wurde. Diese Entwicklung setzt auch das geplante Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 fort.

