Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 (BBKG 2024) wurde in einen Teil I vom Finanzministerium und einem Teil II vom Arbeits- und Wirtschaftsministerium verantwortet ausgearbeitet. Spannend an dieser Gesetzesinitiative war von Anfang an, dass die gesamten Entwürfe und Novellierungsvorschläge unmittelbar aus dem Bereich der Strafverfolgungs- und der Verwaltungsbehörden stammten und im Rahmen von Sitzungen des Sozialbetrugsbekämpfungsbeirats sowie bilateralen Gesprächen der Kooperationspartner im Sinn des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes (SBBG) abgestimmt wurden. Vielleicht war auch das ein Grund dafür, dass die Gesetzespakete schließlich trotz Wahlkampfnähe einstimmig (!) im Parlament verabschiedet wurden.

