Der Nationalrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause das Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I und Teil II (BBKG 2024 Teil I und Teil II) einstimmig angenommen. Das BBKG 2024 Teil I enthält ua Änderungen des Verkürzungszuschlags (§ 30a FinStrG), eine neue Finanzordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit verfälschten, falschen oder unrichtigen Belegen, eine Verfahrensvereinfachung für das Zollamt Österreich, den Entfall der Berichtspflicht der Finanzstrafbehörden nach § 100 Abs 3a StPO, eine Erweiterung des Aufgabenkatalogs der Finanzpolizei und eine neue Aufbewahrungspflicht mit entsprechender Sanktionierung im GMSG.

