Das Phänomen der Scheinselbständigkeit ist angesichts seiner anhaltenden Aktualität seit Langem ein Dauerbrenner des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts. Aus Sicht des Kriminalstrafrechts wurde bisher nur die beitragsstrafrechtliche Komponente der Scheinselbständigkeit untersucht. Mit Falschqualifikationen aus arbeitsstrafrechtlicher Perspektive beschäftigt sich dieser Beitrag, und beleuchtet dabei im Detail die Tatbestände des Betrugs sowie des Wuchers.

