Die Berechtigung eines Staats, einen Sachverhalt strafrechtlich zu ahnden, wird als Strafbefugnis bezeichnet. Das Strafanwendungsrecht hat die spezifische Funktion, diese Strafberechtigung zu regeln. Es handelt sich um jene nationale Vorschriften, die bestimmen, wann das jeweilige inländische Strafrecht zur Anwendung kommt. Dieser Grundlagenbeitrag geht folgenden Fragen nach: Welche Bedeutung hat das Strafanwendungsrecht für das materielle und prozessuale Strafrecht? Welche Grenzen setzt das Völkerrecht? Und welche Anknüpfungsmöglichkeiten für Sachverhalte mit Auslandsbezug haben sich durch die Praxis der Staaten im Laufe der Jahrhunderte herausgebildet? Zudem widmet er sich der dogmatischen, straftatsystematischen Einordnung der Regelungen des Strafanwendungsrechts und einer Darstellung der österreichischen lex lata.

