Im Dezember 2023 entschied der EuGH im ersten Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA-VO), dem ein Vorabentscheidungsersuchen des OLG Wien zugrunde lag. Es ging um die Frage, in welchem Staat bei grenzüberschreitenden Ermittlungsmaßnahmen innerhalb der an der EUStA beteiligten Mitgliedstaaten eine gerichtliche Bewilligung einzuholen ist, sofern für die Maßnahme eine solche erforderlich ist, und in welchem Umfang das Gericht die Maßnahmen zu prüfen hat.

